Treppen, Etagen, Stockwerke - fix rauf und runter
Die vertikale Erschließung umfasst die Bauteile zur Überwindung von Höhenunterschieden innerhalb von Gebäuden und im Außenraum.
Öffentliche Gebäude, Wohnbauten und öffentlich zugängliche Außenbereiche müssen stufenlos erreichbar sein. Treppen, Aufzüge und Rampen müssen leicht auffindbar sein.
Treppen: Sie sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden als einzige vertikale Verbindung unzulässig und müssen durch Aufzüge oder Rampen ergänzt werden.
Notwendige Treppen sind beidseitig mit Handläufen zu versehen.
Aufzüge: Zur barrierefreien Erschließung müssen sie in Abmessungen und Tragkraft mindestens Typ 2 der Aufzugnorm DIN EN 81-70 entsprechen. Diese enthält die Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit und Benutzung von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Rampen: Innen- und Außenrampen im öffentlichen Bereich und im Mietwohnungsbau für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Fahrrad, sind immer nach DIN 18040-1/2 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen! Sie ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede.